Mo - Fr 8:00 - 15:30
Sa 8:00 - 14:00

Telefon: +420 774 707 286

cartClear
Ihr Warenkorb ist leer

Gesetzliche Situation von Küchenabfallzerkleinerern in Gastronomiebetrieben

Der Betrieb eines Küchenabfallzerkleiners ist legal.

Es gibt kein Gesetz, das die Verwendung von Küchenabfallzerkleinerern verbietet. Bei der Nutzung in großen Gastronomiebetrieben kann jedoch der Grenzwert für die Einleitung fester Stoffe in das Abwasser überschritten werden. In diesem Fall ist es notwendig, den Betreiber der Abwasserentsorgung um eine Erhöhung der Grenzwerte im Vertrag über die Lieferung und Entsorgung von Abwasser zu bitten. Die Situation rund um Zerkleinerer ist leider unübersichtlich. Gerne beraten wir Sie, wie Sie in Ihrer speziellen Situation vorgehen können.

Der Online-Shop www.weltservis.cz wird von der Firma WELT SERVIS spol. s r.o. betrieben. IČ: 25356275, DIČ: CZ25356275, mit Sitz in Třebovická 5046 / 59, 722 00 Ostrava - Třebovice.
Das Unternehmen ist im Handelsregister, das vom Bezirksgericht in Ostrava geführt wird, eingetragen, Abteilung C, Eintrag Nr. 9914.

Copyright © 2014-2026 WELT SERVIS spol. s r.o.